Mietbedingungen

Mietbedingungen

Liebe Mieter, bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie sich die Mietbedingungen aufmerksam durch. Nur so lassen sich Missverständnisse ausschließen.

Allgemein

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.

Das Haus

Jeder Gast verpflichtet sich, das Ferienhaus nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schäden dem Vermieter anzuzeigen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Die Eingangstür sollte beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten und der daraus entstandenen Schäden. Elektrische Geräte sind nur ihrem bestimmungsgerechten Gebrauch nach zu benutzen. Entstehen Zweifel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache, so ist vom Gebrauch abzusehen oder der Vermieter zu befragen. Im Falle einer Leistungsstörung sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen. Der Vermieter kann die Abhilfe insbesondere dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus gereinigt zu verlassen. Dazu gehört u. a. Abwaschen von Geschirr und Kücheninventar, Mülleimer leeren und den Müllsack/ Müll in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Essensreste dürfen nicht im Wald entsorgt werden (Vermeidung von Wildtierfütterung). In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Hygieneartikel, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Das Waldhaus NOVA kann nicht für das Auftreten von Schädlingen/Insekten (wie z. B. Spinnen, Ameisen, Wespen, Fliegen, Mäuse, Ohrenkneifer und andere im Wald lebenden Tieren) im oder um das Ferienhaus haftbar gemacht werden.

Rauchen

Das Rauchen im Haus ist ausdrücklich untersagt. Das Rauchen auf der Terrasse bei geschlossener Haustür ist gestattet, die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.

Brennholz für Kaminöfen

Ein Korb Brennholz für den Kamin ist im Mietpreis inbegriffen. Oftmals können vor Ort kleinere Mengen Brennholz gekauft werden. Die Asche von Kaminen oder Kaminöfen muss vor der Abreise zumindest in den Ascheimer entsorgt werden. Vollständig ausgekühlte Asche wird in den Hausmüll entsorgt.

Hundehalter Regeln

Das Schlafen des Hundes im Bett ist nicht gestattet. Die Wege des Grundstücks sowie die Freiflächen vor dem Haus sind kein Hundeklo. Es steht eine Schaufel für die Hinterlassenschaften bereit, die es ermöglicht, das Geschäft in den Wald zu entsorgen. Durch graben entstandene Löcher sind potentielle Stolperfallen und müssen beseitigt werden. Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter und hinterlassen Sie das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand. Mieter haben darauf zu achten, dass der Hund/die Hunde im Freien kein Wild oder anderes Tier jagt/jagen. Auch dem Mieter selbst ist das Jagen untersagt. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden oder Verschmutzungen, die nicht mit ‘normalen’ Reinigungsmitteln zu entfernen sind. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind, sind vom Mieter, vor seiner Abreise, gänzlich zu beseitigen. Dieses ist keinesfalls Bestandteil der vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung.

Der Wald

Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensweisen laut Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). Wildtierfütterung ist untersagt. Bitte nähern Sie sich keinen Jungtieren. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass kein Feuer oder Brände im Wald bzw. im Freien gelegt werden.

Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden, die während des Aufenthalts geschehen. Der Mieter bestätigt mittels seiner Unterschrift, dass er und seine Tiere sowie die Begleitpersonen und deren Tiere ausschließlich und uneingeschränkt auf eigenes Risiko das Gelände betreten.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.