Mietbedingungen
Liebe Mieter:innen, bitte nehmt euch einen Augenblick Zeit und lest euch die Mietbedingungen aufmerksam durch. Nur so lassen sich Missverständnisse ausschließen. Mieter:innen werden nachfolgend als "ihr" und die Vermieterinnen als "wir" bezeichnet.
Allgemein
Solltet ihr irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn ihr Hilfe braucht, wendet euch vertrauensvoll an uns. Bitte geht mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandelt das Mietobjekt pfleglich. Tragt bitte Sorge dafür, dass auch eure Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.Das Haus
Ihr und eure Besucher:innen verpflichten sich, das Ferienhaus nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Ihr seid außerdem verpflichtet, die während des Aufenthaltes durch euer Verschulden oder das Verschulden eurer Begleiter:in oder Besucher:innen entstandenen Schäden uns anzuzeigen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Die Eingangstür sollte beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Bitte gebt die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und ihr haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten und der daraus entstandenen Schäden. Elektrische Geräte sind nur ihrem bestimmungsgerechten Gebrauch nach zu benutzen. Entstehen Zweifel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache, so ist vom Gebrauch abzusehen oder ihr fragt uns einfach. Im Falle einer Leistungsstörung sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen. Wir können die Abhilfe insbesondere dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes seid ihr verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung usw. können wir nicht haftbar gemacht werden. Für Wertgegenstände haften wir nicht. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Ihr seid verpflichtet, das Haus gereinigt zu verlassen. Dazu gehört u. a. Abwaschen und Abtrocknen von Geschirr und Kücheninventar, Mülleimer leeren und den Müllsack/ Müll in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Essensreste dürfen nicht im Wald entsorgt werden (Vermeidung von Wildtierfütterung). In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Hygieneartikel, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so tragt ihr die Kosten der Instandsetzung. Wir können nicht für das Auftreten von Schädlingen/Insekten (wie z. B. Spinnen, Ameisen, Wespen, Fliegen, Mäuse, Ohrenkneifer und andere im Wald lebenden Tieren) im oder um das Ferienhaus haftbar gemacht werden.Rauchen
Das Rauchen im Haus ist ausdrücklich untersagt. Das Rauchen auf der Terrasse bei geschlossener Haustür ist gestattet, die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.Brennholz für Kaminöfen
Ein Korb Brennholz für den Kamin ist im Mietpreis inbegriffen. Oftmals können vor Ort kleinere Mengen Brennholz gekauft werden. Die Asche von Kaminen oder Kaminöfen muss vor der Abreise zumindest in den Ascheimer entsorgt werden. Vollständig ausgekühlte Asche wird in den Hausmüll entsorgt.Hundehalter Regeln
Das Schlafen des Hundes im Bett ist nicht gestattet. Die Wege des Grundstücks sowie die Freiflächen vor dem Haus sind kein Hundeklo. Spätestens vor Abreise MUSS der eingezäunte Bereich nach Kot abgesucht und gereinigt werden. Ein verunreinigtes Grundstück müssen wir euch leider in Rechnug stellen. Es steht eine Schaufel für die Hinterlassenschaften bereit, die es ermöglicht, das Geschäft in den Wald zu entsorgen. Durch graben entstandene Löcher sind potentielle Stolperfallen und müssen beseitigt werden. Bitte denkt an eure Nachmieter:innen und hinterlasst das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand. Ihr haftbar darauf zu achten, dass euer/eure Hund/e im Freien kein Wild oder andere Lebewesen jagen. Euch selbst ist das Jagen ebenso untersagt. Ihr haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden oder Verschmutzungen, die nicht mit ‘normalen’ Reinigungsmitteln zu entfernen sind. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind, sind von euch, vor eurer Abreise, gänzlich zu beseitigen. Dieses ist keinesfalls Bestandteil der von uns vertraglich zu leistenden Endreinigung.Der Wald
Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensweisen laut Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). Wildtierfütterung ist untersagt. Bitte nähert euch keinen Jungtieren. Wir weisen euch hiermit darauf hin, dass kein Feuer oder Brände im Wald bzw. im Freien gelegt werden dürfen. Brandenburg leidet im Sommer oft unter einer hohe Waldbrandstufe.Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden, die während des Aufenthalts geschehen. Ihr bestätigt mittels eurer Unterschrift, dass ihr und eure Tiere sowie die Begleitpersonen und deren Tiere ausschließlich und uneingeschränkt auf eigenes Risiko das Gelände betreten.Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLANDie Vermieterinnen unterhalten in ihrem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Sie gestatteen den Mieter:innen für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mieter:innen haben nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Vermieterinnen gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer:innen zuzulassen und den Zugang der Mieter:innen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterinnen deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Die Vermieterinnen behalten sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Wollen die Mieter:innen Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung de Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Die Mieter:innen verpflichten sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterinnen haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Die Mieter:innen werden darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Mieter:innen. Für Schäden an digitalen Medien der Mieter:innen, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen die Vermieterinnen keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von Vermieterinnen und/ oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besuchen die Mieter:innen kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihnen zu tragen. Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Sie werden insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Die Mieter:innen stellen die Vermieterinnen des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch die Mieter:innen und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennen die Mieter:innen oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weisen sie die Vermieterinnen des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.